| Geschäftsführung |
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Die Verbindung zwischen dem ehrenamtlichen Vorstand des Trägervereins und den hauptamtlichen MitarbeiterInnen der beiden Einrichtungen Schule und Kinderhaus ist die fest installierte, hauptamtlich besetzte Stelle der Geschäftsführung. Sie vertritt den Vorstand in den alltäglichen, operativen Geschäften von Schule und Kinderhaus und fungiert als unmittelbarer Ansprechpartner für Schul- und Kinderhausleitung. Die Geschäftsführung ist unter anderem verantwortlich für die Verwaltung des gesamten pädagogischen und sonstigen Personals, für die Kontakte zu den zuständigen Behörden und für die Bereitstellung der äußeren Rahmenbedingungen für eine gute pädagogische Arbeit. |

